E-Scooter und Minderjährige: Was droht bei Verstößen? – Regeln, Strafen und Elternhaftung erklärt

Was ist passiert?

In deutschen Städten sieht man es immer öfter: Jugendliche fahren zu zweit oder sogar zu dritt auf einem E-Scooter – ohne Helm, ohne Rücksicht und oft auch ohne die nötige Einsicht. Doch was viele nicht wissen: Dieses Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzeswidrig. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vorschriften gelten und welche rechtlichen Folgen auf Minderjährige (und deren Eltern) zukommen können.


E-Scooter sind keine Spielzeuge – Das sagt das Gesetz

E-Scooter gelten laut §1 Absatz 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrzeuge. Daraus ergeben sich klare Regeln:


  • Nur eine Person pro Scooter erlaubt (§21 Abs. 1 StVO)

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • Helmpflicht besteht nicht, wird jedoch dringend empfohlen

  • Radwegpflicht: Nutzung des Radwegs ist verpflichtend, Gehwege sind tabu

  • Alkoholverbot und Rücksichtspflicht wie bei anderen Verkehrsteilnehmern


Was droht Minderjährigen ohne Führerschein?

Auch wenn kein Führerschein erforderlich ist, gelten Verstöße trotzdem als Ordnungswidrigkeit – teilweise sogar als Straftat. Typische Konsequenzen für das Fahren zu zweit oder dritt:


Verstoß


  • Fahren mit mehreren Personen
  • Verkehrswidriges Verhalten
  • Verursachung eines Unfalls
  • Verstoß gegen Versicherungsbedingungen

   

Mögliche Konsequenzen


  • Bußgeld bis zu 70 €
  • 1 Punkt in Flensburg, auch ohne Führerschein
  • Haftung für Schäden & gesundheitliches Risiko
  • Verlust des Versicherungsschutzes


Strafen für Minderjährige – Wer haftet eigentlich?

Minderjährige ab 14 Jahren sind in Deutschland bedingt strafmündig. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

  • Bußgelder zahlen die Eltern

  • Bei wiederholten Verstößen: Einschreiten von Jugendamt oder Polizei möglich

  • Leih-Scooter-Anbieter (z. B. Tier, Lime): Sperrung des Kontos oder Hausverbot denkbar

  • Unfallbeteiligung: Auch Minderjährige können haftbar gemacht werden


Eltern haften für ihre Kinder – Aber wann genau?

Nicht immer, aber wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, können Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:

 

  • Kinder regelmäßig verbotene Fahrten unternehmen

  • Eltern von Regelverstößen wissen und nichts unternehmen

  • Ein Schaden entsteht, z. B. durch einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden


Was für viele Jugendliche nach Spaß und Freiheit aussieht, kann schnell ernste Konsequenzen haben. Die Risiken sind nicht nur rechtlicher, sondern auch gesundheitlicher Natur. Wer E-Scooter nutzt, sollte die Regeln kennen und sich daran halten – gerade Eltern sind gefragt, frühzeitig aufzuklären und klare Grenzen zu setzen.

Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

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