Geschwindigkeit


Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA) Ab 60 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.


innerhalb geschlossener Ortschaften

 

bis 10 km/h  15,- EUR

11-15 km/h  25,- EUR

16-20 km/h  35,- EUR 

21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 

26-30 km/h 100,- EUR, 1 Punkt 

31-40 km/h 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

 

bis 10 km/h  10,- EUR 

11-15 km/h  20,- EUR 16-20 km/h  30,- EUR 

21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt

41-70 km/h 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich. 

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

 

Abstand



Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR,


bei Gefährdung 30,- EUR,

bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als
 ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  75,- EUR, 1 Punkt 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte


weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte 
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte 
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte 
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte 
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Überholen


Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 

70,- EUR, 1 Punkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 

80,- EUR, 1 Punkt 

 

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 

30,- EUR

 

bei Sachbeschädigung

35,- EUR 

 

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 

10,- EUR 

 

Nach dem Überholen beim Einordnen

einen Überholten behindert 

20,- EUR 

 

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR

 

bei Sachbeschädigung

30,- EUR

 

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie

vorgeschrieben benutzt 

10,- EUR

 

Halten und Parken:


Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe"  20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als 15 Minuten  30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: 
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  10,- EUR 
bis 30 Minuten  10,- EUR 
bis zu einer Stunde  15,- EUR 
bis zu zwei Stunden  20,- EUR 
bis zu drei Stunden  25,- EUR 
länger als drei Stunden  30,- EUR

Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):


Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)  90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  70,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet  60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen 
behindert  60,- EUR; 3 Punkte gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte

 

TÜV / Abgasuntersuchung:


Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von 
mehr als zwei bis zu vier Monaten  15,- EUR 
vier bis acht Monaten  25,- EUR 
mehr als acht Monaten  40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um 
mehr als zwei bis zu acht Monate  15,- EUR 
mehr als acht Monate  40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt  15,- EUR

 

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:


Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 3 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 3 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 3 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU. 

Berauschende Mittel 
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 
500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

Erhöhung der Regelsätze:


Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei: 
 
40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR 
50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR 
60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR 
75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR 
90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR 
100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR 
125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR 
150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 
175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 
200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR

Sonstiges:


An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Als Veranstalter: 500,- EUR
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte  40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren 40,- EUR, 1 Punkt
bei Behinderung 80,- EUR, 1 Punkt
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen  50,- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR
Vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt  30,- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert 
bei einem Kind  40,- EUR, 1 Punkt 
bei mehreren Kindern  50,- EUR, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt 
bei einem Kind  30,- EUR 
bei mehreren Kindern  35,- EUR
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt  20,- EUR
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren  30,- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt  10,- EUR
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen  20,- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet  50,- EUR, 3 Punkte
Missachtung des Rechtsfahrgebotes  80,- EUR, 1 Punkt
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren  40,- EUR, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren 
in einer Ein- oder Ausfahrt  75,- EUR, 4 Punkte 
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen  130,- EUR, 4 Punkte 
auf der durchgehenden Fahrbahn  200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt  70,- EUR, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  75,- EUR, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt  50,- EUR, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt  50,- EUR, 1 Punkt
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR
Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR
An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 3 Monate Fahrverbot

Straftaten im Straßenverkehr:


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  7 Punkte 
Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge 
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel  7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) 
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge  7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges 
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins  6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger  6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen  5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten  5 Punkte

Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

 Prinzenstraße 85 D

10969 Berlin - Kreuzberg

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