Kosten beim Rechtsanwalt
Meine Tätigkeit rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dabei werden die Kosten u. a. nach dem Wert des Rechtsstreits berechnet. Es gibt aber auch die Möglichkeit vorab ein festes Honorar zu vereinbaren. Fragen zu den Kosten Ihrer Angelegenheit kann ich Ihnen meistens bereits bei der ersten Mandats-Anfrage per Telefon, Mail oder Brief beantworten. Dafür fallen natürlich keine Kosten an.
Erstberatung
Erstberatung bedeutet, dass ich Ihre Angelegenheit mit Ihnen bespreche und Ihnen Ihre Chancen sowie mögliche Lösungswege aufzeige. Für eine Erstberatung nehme ich in der Regel pauschal 100,00 € inkl. MwSt. Für den Fall, dass Sie mich mit der weiteren Vertretung in Ihrer Sache beauftragen, werden die Kosten für die Erstberatung natürlich mit der Rechnung für die weitere Tätigkeit verrechnet.
Der Beratungshilfeschein
Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, die Kosten der Erstberatung über einen Beratungshilfeschein abzurechnen. Dann kostet Sie die Erstberatung lediglich 10 € inkl.
MwSt. Sie erhalten den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, welches Sie hier finden.
Die Rechtsschutzversicherung
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Fall übernimmt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kümmere ich mich gerne für Sie um die Kostendeckungsanfrage. Gern kläre ich vor Ihrem Besuch auch telefonisch ab, ob die Kosten ganz übernommen werden oder ob Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben.
Die Prozesskostenhilfe
In Zivilverfahren und im Verwaltungrecht, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei dem Rechtstreit Aussicht auf Erfolg haben und
finanziell bedürftig sind. Die Prozesskostenhilfe kann als Kredit oder als rückzahlungsfreier Zuschuss bewilligt werden. Was bei Ihnen zutrifft, bespreche ich gerne vorab mit Ihnen.
Die Gerichtskasse kann die bezahlten Beträge gemäß § 120 IV, 124 ZPO zurückfordern, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach dem Urteil verbessert haben.
Den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stelle ich für Sie. Sie können den Anwaltsbesuch vorbereiten, indem Sie sich hier das PKH-Formular herunterladen und schon einmal die notwendigen Dokumente heraussuchen.