Autofahren mit Cannabis: Warum's jetzt noch brenzliger wird

Rechtsanwalt Oliver Rabbat sitzt auf einer Parkbank, blickt in die Kamera, trägt ein blaues Sakko und eine Brille. In der Hand hält er eine E-Zigarette.

Seit dem Ansbach-Urteil vom 3. Januar 2025 ist klar:

Für Kiffer*innen reicht’s nicht mehr, einfach nur „normal“ zu wirken, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Klingt erstmal absurd – ist aber leider Realität.


Was ist passiert?

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden: Schon ab 3,5 ng/ml THC im Blut geht der Staat davon aus, dass du nicht mehr sicher trennen kannst – also Kiffen und Autofahren nicht sauber voneinander trennst. Selbst wenn du kein Zucken im Augenlid hast und fährst wie ein Profi – der Führerschein kann weg sein.


Früher vs. heute: Was zählt jetzt?

Früher musste man irgendwie auffallen: Schlangenlinien fahren, lallen oder mit Sonnenbrille nachts durch den Tunnel brettern.

Heute? Reicht ein zu hoher THC-Wert im Blut. Ganz ohne Ausfallerscheinungen.

 

Das bedeutet konkret:

  • Deine Fahreignung wird angezweifelt

  • Es gibt ziemlich schnell ’ne MPU

  • Und der Lappen ist erstmal weg – bis du ein Gutachten bringst, das dich „rehabilitiert“


Warum das so gefährlich ist

Viele denken: „Ach, mir merkt man nix an.“
Aber genau das spielt jetzt keine Rolle mehr. Dein Verhalten zählt kaum noch – nur noch dein Blutwert.

Einmal angehalten, einmal getestet, einmal über der neuen Grenze: Zack – dauerhafter Führerscheinverlust. Es geht schneller, als man denkt.

 


Was heißt das jetzt?

Wenn du konsumierst und fährst, riskierst du viel – egal ob regelmäßig oder nur ab und zu.
Der neue THC-Grenzwert ist nicht gerade „verbraucherfreundlich“, und die Behörden scheinen keine Ausnahmen mehr machen zu wollen.


RABBAT fasst zusammen:

  • Neues Urteil, neue Realität: 3,5 ng/ml THC = Problem.

  • Keine Fahrfehler nötig, dein Blut reicht als „Beweis“.

  • MPU, Führerscheinentzug, Abstinenznachweise – das volle Programm.

  • Wer nicht 100 % trennt, hat ein echtes Risiko am Steuer.


Noch Fragen?
Komm gern auf mich / uns zu! 


Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

 Prinzenstraße 85 D

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