Bußgeldbescheid erhalten?


 

Ihnen wird die Begehung einer Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt? Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Es drohen Punkte und/oder gar ein Fahrverbot?

 

Dann ist es umso wichtiger, sich frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegen den bereits erlassenen Bußgeldbescheid zu verteidigen. Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren ist nur möglich, wenn Sie rechtzeitig die Hilfe eines Verkehrsanwaltes in Anspruch nehmen. Ihr Verkehrsanwalt kennt die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, bei Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Er erkennt formale Fehler der Behörden, die den Bußgeldbescheid unwirksam machen. Droht ein Fahrverbot, kennt Ihr Rechtsanwalt die Möglichkeiten, mit denen ein Fahrverbot – gegen Erhöhung der Geldbuße – noch vermieden werden kann.

 

Vor Erlass eines Bußgeldbescheides muss jedem Betroffenen zunächst die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben werden. Hierzu wird üblicherweise – falls der Verkehrsteilnehmer nicht bereits am Tatort angehalten wurde – ein Anhörungsbogen übersendet. Bereits an dieser Stelle des Verfahrens werden häufig Fehler gemacht. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie nicht selbst mit der zuständigen Behörde in Kontakt treten. Vielmehr sollten Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, um Nachteile in Ihrer Verteidigung zu vermeiden.

 

Egal ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – ich stehe Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – bundesweit!

 

Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht zwingend erforderlich. Dies ermöglicht eine überörtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten ohne Nachteile und zusätzliche Kosten. So müssen Sie mir beispielsweise lediglich den Ihnen zugestellten Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid per Telefax, E-Mail oder Post zukommen lassen, damit ich eine Überprüfung Ihrer Angelegenheit durchführen kann. Natürlich können Sie mir die für eine Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage erforderlichen Informationen auch per Telefon zukommen lassen.

 

Für eine unverbindliche Anfrage wenden Sie sich jederzeit per Telefon, Telefax oder E-Mail an mich. Natürlich können Sie auch das Kontaktformular verwenden.

 

Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

 Prinzenstraße 85 D

10969 Berlin - Kreuzberg

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