Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Geschwindigkeitsüberschreitung


 

Die Straßenverkehrsordnung legt verschiedene Sanktionen für Verkehrsverstöße fest, insbesondere im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Im Folgenden werden die Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote für verschiedene Fahrzeugkategorien aufgeführt.

Für Pkw und Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ohne Anhänger gelten folgende Regelungen: Bei schlechter Sicht (unter 50 m aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen) oder an Gefahrenstellen wie Straßenkreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen, bei denen mit zu hoher oder unangepasster Geschwindigkeit gefahren wird, wird ein Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten verhängt. Es sei denn, es ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle eine höhere Sanktion. Innerorts sind Geschwindigkeitsverstöße von bis zu 10 km/h mit 15 Euro bußgeldbewehrt, während außerorts ein Verstoß in dieser Geschwindigkeitsrange mit 25 Euro geahndet wird. Die Bußgelder und Punkte steigen mit zunehmender Geschwindigkeitsüberschreitung.

Für Pkw mit Anhänger, Omnibusse und Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gelten ähnliche Regelungen wie für Pkw und Lkw bis 3,5 t ohne Anhänger. Auch hier werden Geschwindigkeitsverstöße inner- und außerorts bestraft, wobei die Bußgelder und Punkte je nach Geschwindigkeitsüberschreitung variieren.

Für Pkw und Lkw mit gefährlichen Gütern sowie Omnibusse mit Fahrgästen gelten wiederum spezielle Regelungen. Bei schlechter Sicht oder unangepasster Geschwindigkeit werden Bußgelder und Punkte verhängt. Die Sanktionen steigen je nach Geschwindigkeitsüberschreitung und können auch ein Fahrverbot zur Folge haben.

Des Weiteren gibt es allgemeine Sanktionen für sonstige Geschwindigkeitsverstöße und illegale Straßenrennen. Hier werden Bußgelder, Punkte und bei schwerwiegenden Verstößen auch Fahrverbote verhängt. Besonders gefährliches Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird streng geahndet.

Es ist wichtig, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und die Verkehrsregeln zu beachten, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Fahranfänger mit Führerschein auf Probe sollten besonders achtsam sein, da für sie besondere Regelungen gelten."

 

Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

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