E-Scooter Rechtslage 2020
- E-Scooter fahren > diese Regeln gelten
- Unfall mit E-Scootern
- Wie verhalte ich mich bei einem E-Scooter Unfall?
- Wer wird in die Pflicht genommen bei Unfällen mit E-Scootern?
- Gelten bei E-Scootern andere Promillegrenzen!?
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen gefahren werden. Allerdings tauchen seitdem Fragen zur Nutzung auf. Welches Regelwerk gilt und Pflichten müssen eingehalten werden? Was ist überhaupt erlaubt? Was genau passiert nach einem Unfall mit einem E-Scooter? Wer steht infolge eines E-Scooter Unfalls gerade und wer haftet?
Egal, ob Sie Fahrer eines eigenen E-Scooter oder eines gemieteten E-Scooters sind (z.B.Circ, Bird, Lime, Tier, Voi ... uvm.) Sie sollten wissen, was passiert, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden, wer haftet und für den Fall wenn Sie das sind - woher kommt ihr Rechtsbeistand.
In den USA haben die Vermieter Bird sowie Lime die erkannt das es nicht ganz Ungefährlich ist ihre Roller zu nutzen, und klären auf. Die Unternehmen haben vor kurzem Pressemitteilungen und Videos veröffentlicht, wo darauf hinweisen wir - der es in den USA Pflicht ist beim Fahren mit E-Scootern Helme zu tragen. In Deutschland hat mit TIER der erste Anbieter testweise ein Helmfach platziert - jedoch besteht in Deutschland keine generelle Helmpflicht für E-Scooter Fahrer.
Im nächsten Abschnitt widmen wir uns den aktuellsten Fragen rund um das Thema „E-Scooter und Recht“. Wir gehen auf allgemeine Regelungen ein und klären, was bei einem Unfall mit einem E- Scooter zu beachten
ist.
Regelwerk für E-Scooter
Allgemein können für E-Scooter unter anderen folgende Grundregeln festgehalten werden, deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann:
- E-Scooter werde auf Fahrradwegen bzw. Fahrradstraßen benutzt bzw. sind dort zu benutzen.
- Gruppen von E-Scooter Fahrern dürfen nur hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist verboten.
- Das freihändig Fahren von E-Scootern ist nicht erlaubt.
- Auch für E-Scooter Fahrten gilt die Straßenverkehrsordung (StvO).
- Biegt ein E-Scooter ab ist durch ein ist dies durch ein entsprechendes Handzeichen zu signalisieren. (Vergleichbar mit dem Handzeichen beim Fahrradfahren.)
- Auf dem E-Scooter darf nur eine Person befördert werden.
- Der E-Scooter muss zwingend mit zwei voneinander unabhängig funktionierenden Bremsen ausgerüstet sein und über auch über eine Beleuchtung verfügen. Klingel Als akustischer Signalgeber Warnsignalgeber ist mindestens eine Klingel anzubringen.
- Für alle E-Scooter gilt Haftpflichtversicherungschutz.
Ein Nachweis über die Versicherung ist über ein Kennzeichen am Fahrzeug zu erbringen.
Kommt es innerhalb der oben genannten Regeln und im Zuge dessen zu einem Verstoß so drohen zum Teil nicht unerhebliche Bußgelder. Um diese möglichst einzudämmen oder ggf. ganz zu vermeiden - sollten sie nicht zögern mich sofort zu kontaktieren.
Den aktuellen Bußgeldkatalog können sie im Footer dieser Seite finden und einsehen.
Der ADAC informiert mit folgender, nicht abschließender Tabelle über Tatbestände und mögliche Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog (lfd. Nr. 233 ff.):
Tatbestand |
Bußgelder |
Bei Rot über die Ampel |
zwischen 60 und 180 Euro |
Fahren auf dem Gehweg |
15 bis 30 Euro |
Fahren auf der Autobahn |
20 Euro |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen |
40 Euro |
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis |
70 Euro |
Nebeneinander fahren |
15 bis 30 Euro |
(Quellangabe: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter)
Unfall mit einem E-Scooter
Kommt es während der Nutzung eines E-Scooters zu einem Unfall oder aber jemand ist in einem Unfall verwickelt, an dem ein E-Scooter beteiligt ist, muss auch hier aus mehreren Gründen die Schuldfrage geklärt werden. Einerseits kann es zu versicherungsrechtlichen Ansprüchen kommen, andererseits sind auch verkehrsrechtliche Aspekte zu betrachten. Das hinzuziehen eines Anwalts in besonders schwerwiegenden Fällen z.B. mit Personenschaden ist Ratsam.
Nochmals betont: Wer mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt in jedem fall der dem geltenden Verkehrsrecht. Konkret: Verursacht ein E-Scooter Fahrer einen Unfall unter Missachtung der geltenden Verkehrsregeln - kann das Strafrechtlich und Zivilrechtliche folgen haben.
Wichtig: Für einen Unfall mit einem E-Scooter sollte gepürft werden ob eine Rechtschutzversicherung vorliegt. Basisch ist jeder E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung abzusichern.
Unfall mit E-Scooter: Was tun?
Bei E-Scooter Unfällen verfährt man im Grunde wie auch mit anderen Verkehrsunfällen. Neben gängigen Aspekten der Sicherung der Unfallstelle. Es gilt auch die Vorarbeit für mögliche Rechtsstreitigkeiten zu leisten egal ob Sie Verursacher oder Leidtragender sind.
Hier die fünf goldenen Regeln zur Verhaltensweise am Unfallort.
- Sicherstellen, ob Sie und der Unfallgegner unverletzt sind! Sollte jemand verletzt sein so rufen Sie sofort Rettungskräfte zur Hilfe.
- Melden Sie sich bei der Polizei um den Unfallhergang dokumentieren zu lassen. Machen sie als Betroffener von ihrem Schweigerecht gebrauch.
- Dokumentation: Es ist darauf zu Achten dass alle Informationen und Daten der am Unfall beteiligten Personen eingeholt werden. Das entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)stellt eine Straftat nach § 142 StGB dar - also bleiben Sie wo Sie sind.
- Sollte es Zeugen geben - so sind diese schriftlich zu dokumentieren.
- Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Er wird Sie in einem möglichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren verteidigen oder Ihre zivilrechtlichen Ansprüche für Sie gegen den Gegner durchsetzen kann.
Und wer zahlt jetzt!?
Der E-Scooter ist mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet wenn es jetzt zu einem Unfall kommt zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters für Schäden Dritter. Sollte es zu einem Schaden an der eigenen Person kommen so treten andere Versicherungen ein. Natürlich wird es immer zu Streitigkeiten kommen, wenn der E-Scooter Fahrer fahrlässig gehandelt hat - und gegen anderweitige Gesetze verstoßen hat. Sind Sie als Halter oder Fahrer eines E-Scooters in einen Unfall verwickelt, empfiehlt es sich dringlich, ihren Anwalt zu kontaktieren, um mögliche Konsequenzen abklären. Sollten sie Geschädigter sein, kann es sein dass Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zustehen.
Promillegrenze bei E-Scootern?
Obwohl sich für den ein oder anderen die E-Roller anbieten, als Gefährt nach einer Zechtour ist dieses. So bleibt jedoch die Rechtslage genau wie bei einer Auto oder Motorradfahrt bestehen. Dabei gelten für Fahrer von E-Scootern die selben Promillegrenzwerte wie für Autofahrer. Was bedeutet das?
- Auf einen E-Scooter Fahrer, der mit 0,5 – 1,09 Promille unterwegs ist, und angehalten wird, kommt ein etwa ein Bußgeld von 500€, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot zu. Bei "Wiederholtungstätern" werden die Strafen meist angehoben.
- Ab einem Promillewert von 1,1 spricht man von einer Straftat nach § 316 StGB vor, diese wird verfolgt.
- Bei Promillewerten unter 1,1 kann eine Strafbarkeit nach § 316 StGB oder § 315c StGB in Betracht kommen, kommt es alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.
- Betäubungsmittelkonsum (z.B. Cannabis, Kokain, Amphetamine ...) in Kombination mit einer E-Roller Fahrt wird ebenfalls entsprechend geahndet.
- Die Strafbarkeit nach § 142 StGB wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist ebenfalls denkbar wenn der Fahrer des
E-Scooters z.B. im öffentlichen Raum einen
Verkehrsunfall verursacht und sich ohne Erlaubnis sofort entfernt.
Sie sind alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs und werden von der Polizei angehalten oder in einen Unfall verwickelt, stellen sie sich auf darauf ein das sich ihr Punktekonto erhöht und das sich dieser Vorgang sowie die Fahrerlaubnis auswirken.
Das bedeutet, dass jemand, der alkoholisiert mit einem E-Scooter einen Unfall verschuldet, durchaus seinen Führerschein nebst Fahrerlaubnis verlieren kann.