Die verkehrsrechtlichen Folgen von Alkoholfahrten sind vielschichtig und können hier nur angedeutet werden. Die Folgen für alkoholisierte Fahrer reichen – neben Fahrverbot oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis – von Bußgeld bis Freiheitsstrafe.
Obwohl eine Verurteilung häufig nicht abgewendet werden kann, ist eine rechtzeitige Hilfe und Beratung durch einen Rechtsanwalt wichtiger als in vielen anderen Rechtsgebieten. Durch eine rechtzeitige Reaktion, die in der Teilnahme an freiwilligen Kursen oder Schulungsmaßnahmen liegen kann, besteht unter Umständen die Möglichkeit, das Strafmaß positiv zu beeinflussen und Nebenstrafen zu mildern..
Orientiert an den unterschiedlichen verkehrsrechtlichen Folgen von Alkoholfahrten kläre ich, ob eine – drohende – Führerscheinmaßnahme abzuwenden ist. Hierzu werden im Gespräch mit dem Mandanten ein klares Konzept und ebenso eine klare Strategie entwickelt.
Ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden, ist meine Tätigkeit frühzeitig auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Vorbereitung auf die Begutachtung für Fahreignung gerichtet.
Beim – drohenden – Fahrverbot kläre ich, ob Ausnahmen vom Fahrverbot in Betracht kommen. Sind diese nicht gegeben, spreche ich mit dem Mandanten von vornherein den Zeitpunkt für eine Vollstreckung des Fahrverbotes ab.