Radar-/Video-/Laser-Geschwindigkeitsmessung


Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den häufigsten gefährlichen Verkehrsverletzungen und Unfallursachen. Geschwindigkeitsverstöße können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern, Punkten im Bundeszentralregister in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot von bis zu 3 Monaten geahndet werden (siehe Bußgeldkatalog). Es ist wichtig, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit so einstellen, dass sie bereits beim Passieren eines Geschwindigkeitsschilds die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten können. Die einzelnen Bundesländer haben Richtlinien zur Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung erlassen, um eine gleichmäßige Behandlung der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Richtlinien regeln unter anderem den Mindestabstand zu Ortsschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern bei Geschwindigkeitsmessungen. Bei besonderen Gefahrensituationen oder stufenweisen Geschwindigkeitsreduzierungen kann von diesem Mindestabstand abgewichen werden. Die Polizei kann Geschwindigkeitsmessungen manuell per Stoppuhr durchführen oder durch Nachfahren über eine längere Strecke die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs messen. Heutzutage erfolgt die Geschwindigkeitskontrolle jedoch hauptsächlich durch geeichte Radar- oder Lasermessgeräte in Verbindung mit Video- oder Fotodokumentation. Um Fehlerquellen auszuschließen, wird bei der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug vorgenommen. Der Gebrauch von Radarwarngeräten ist gesetzlich verboten, und die Polizei hat das Recht, solche Geräte zu beschlagnahmen.

Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

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