
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Tretrollern (E-Rollern oder E-Scootern) steigt rasant. Allein in Baden-Württemberg nahm sie im ersten Halbjahr 2025 um über 44 % zu. Auch bundesweit zeigt sich ein ähnlicher Trend. Für viele Betroffene bedeutet das: rechtliche Unsicherheit, hohe Kosten und Streit mit Versicherungen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Oliver Rabbat Ihr Ansprechpartner, wenn es um Unfälle mit E-Rollern geht.
WARUM DIE UNFALLZAHLEN STEIGEN
- Viele E-Roller-Fahrende sind jung und unerfahren im Straßenverkehr.
- Fehlverhalten wie Fahren unter Alkohol oder Drogen – auch bei E-Rollern gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Pkw.
- Nutzung der Gehwege, Fahren zu zweit oder entgegen der Einbahn – Regelverstöße, die oft nicht bedacht werden.
- Infrastrukturprobleme: E-Roller teilen sich häufig Radwege oder Straßen mit anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Vermiet-E-Roller („Sharing“) – Unfälle treten häufiger auf als bei privaten Geräten.
RECHTLICHE ASPEKTE BEI E-ROLLER-UNFÄLLEN
ZULASSUNG UND VERSICHERUNG
E-Roller sind zulassungspflichtige Kleinstfahrzeuge. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen. Fehlt es, haften Fahrer:innen im Schadensfall oft persönlich.
PROMILLEGRENZEN
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Pkw. Schon ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise drohen Strafen, Punkte und Führerscheinentzug.
HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
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Alleinunfall: Kosten trägt der Fahrer.
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Unfall mit Dritten: Haftungsfrage hängt von Verstößen und Verkehrsregeln ab.
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Mietroller: Anbieter müssen für den technischen Zustand sorgen – das kann entscheidend sein.
ANSPRÜCHE SICHERN
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Versicherung prüfen.
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Verstöße dokumentieren (Fotos, Zeugen, Polizei).
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Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.
HAFTUNG BEI UNFÄLLEN
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Alleinunfall ohne Dritte: Verantwortung meist vollständig beim Fahrer.
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Unfall mit Beteiligten: Entscheidend sind Fahrverhalten, Regelverstöße oder Infrastruktur.
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Mietgerät vs. Privatgerät: Bei Mietrollern spielt auch Wartung durch den Anbieter eine Rolle.
AUS DER PRAXIS
Fallbeispiel 1 – Fußgänger verletzt durch E-Roller
Ein Fußgänger wird von einem E-Scooter auf dem Gehweg angefahren. Der Fahrer hatte kein Versicherungskennzeichen. Ergebnis: Der Fahrer haftet persönlich für Krankenhauskosten und Schmerzensgeld.
Fallbeispiel – Alkohol am Steuer
Ein 22-Jähriger fährt nachts mit 1,2 Promille auf einem Leih-Scooter. Nach einem Sturz droht ihm nicht nur ein Bußgeld, sondern auch der Führerscheinentzug.
Fallbeispiel – Miet-Scooter mit Defekt
Die Bremsen eines Sharing-Scooters versagen, eine Radfahrerin wird verletzt. Hier haftet unter Umständen der Anbieter wegen mangelnder Wartung – ein Fall für die anwaltliche Durchsetzung von Schadensersatz.
FAQ – E-ROLLER UND VERKEHRSRECHT
Gibt es eine Helmpflicht für E-Roller?
Nein – eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht. Dennoch ist ein Helm dringend zu empfehlen, da Kopfverletzungen häufig auftreten.
Welche Promillegrenzen gelten?
Die gleichen wie beim Auto: absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Fahranfänger:innen 0,0 Promille.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des E-Rollers. Ohne Versicherung haftet der Fahrer selbst.
Darf ich mit dem E-Roller auf dem Gehweg fahren?
Nein. Erlaubt ist nur die Nutzung von Radwegen oder – falls nicht vorhanden – der Straße.
Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ich als Fußgänger von einem E- Scooter angefahren werde?
Ja. In der Regel haftet der Fahrer bzw. dessen Versicherung. Ein Rechtsanwalt hilft, Ansprüche durchzusetzen.
