FAHRZEUG IN BERLIN UMGESETZT? ANWALT OLIVER RABBAT IN KREUZBERG PRÜFT IHREN FALL

Abgeschlepptes bzw. umgesetztes Fahrzeug in Berlin – Rechtsanwalt Oliver Rabbat aus Kreuzberg prüft Widerspruchsmöglichkeiten gegen Gebührenbescheide.

 

Wurde Ihr Auto in Berlin wegen eines mobilen Halteverbots umgesetzt, sollten Sie den Gebührenbescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Gerade bei Fahrzeugumsetzungen kommt es auf Details an: Wann wurden die Halteverbotsschilder aufgestellt? Gibt es ein Aufstellprotokoll? Wurde die Beschilderung fotografisch dokumentiert? Und war die Umsetzung überhaupt rechtmäßig?

Rechtsanwalt Oliver Rabbat in Berlin-Kreuzberg prüft Gebührenbescheide nach Fahrzeugumsetzungen, Abschleppmaßnahmen und mobilen Halteverboten. Betroffene erhalten eine rechtliche Einschätzung, ob ein Widerspruch gegen die Umsetzungsgebühren sinnvoll ist und welche Nachweise die Behörde vorlegen muss.

 

FAHRZEUG IN BERLIN UMGESETZT? ANWALT OLIVER RABBAT IN KREUZBERG PRÜFT IHREN FALL

Auto wegen mobilem Halteverbot umgesetzt? Rechtsanwalt Oliver Rabbat in Berlin-Kreuzberg prüft, ob der Gebührenbescheid rechtmäßig ist, ob die Halteverbotsschilder rechtzeitig aufgestellt wurden und ob ein Widerspruch gegen Umsetzungsgebühren oder Abschleppkosten Aussicht auf Erfolg hat.

 

 

Fahrzeug in Berlin umgesetzt: Anwalt Oliver Rabbat Kreuzberg hilft! 


Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

Carl-Herz-Ufer 27 

10961 Berlin - Kreuzberg

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