E-SCOOTER UNTER 14 JAHRE: WELCHE STRAFE DROHT KINDERN UND ELTERN?

E-Scooter am Straßenrand vor einem Polizeiwagen als Symbolbild zum Thema E-Scooter unter 14 Jahren und mögliche Strafen für Kinder und Eltern.
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E-SCOOTER UNTER 14 JAHRE: WAS PASSIERT, WENN EIN KIND ERWISCHT WIRD?

Ein 12- oder 13-jähriges Kind fährt mit einem E-Scooter durch Berlin. Vielleicht handelt es sich um den Roller der Eltern oder auch einen gemieteten Roller. Die Fahrt dauert nur wenige Minuten. Dennoch stellt sich schnell die Frage: Welche Folgen drohen eigentlich, wenn ein Kind unter 14 Jahren mit einem E-Scooter unterwegs ist?

Die Antwort überrascht viele Eltern. Zwar sind Kinder unter 14 Jahren in Deutschland nicht strafmündig. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Fahrt erlaubt wäre oder folgenlos bleibt.

 

Gerade dann, wenn die Polizei eingreift oder sogar ein Unfall passiert, können neben dem Kind auch die Eltern in den Fokus geraten.

Auch wichtig: E-Scooter gelten rechtlich nicht als Spielzeug, sondern als Kraftfahrzeug. Welche Regeln für Minderjährige, Elternhaftung und Fahrten zu zweit gelten, erklären wir hier:
E-Scooter und Minderjährige: Was droht bei Verstößen?

AB WANN DARF MAN E-SCOOTER FAHREN?

E-Scooter gelten rechtlich als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Für ihre Nutzung gelten daher besondere Regeln.

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen E-Scooter grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist dafür zwar nicht erforderlich, die gesetzliche Altersgrenze gilt jedoch trotzdem.

Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören nicht nur Straßen und Radwege. Auch viele Parkplätze, öffentliche Plätze oder frei zugängliche Wege können rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum gelten.

 

Entscheidend ist daher nicht, ob die Fahrt nur kurz war. Entscheidend ist vielmehr, wo gefahren wurde.

E-SCOOTER MIT 13 JAHREN: WELCHE STRAFE DROHT?

Wer nach „e-scooter mit 13 jahren strafe“ sucht, möchte meist wissen, ob gegen das Kind ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren droht.

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Deshalb wird ein 13-jähriges Kind grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt.

Trotzdem kann die Polizei einschreiten.

Mögliche Folgen sind:

  • Anhalten und Beenden der Fahrt
  • Information der Eltern
  • Dokumentation des Vorfalls
  • weitere Prüfungen bei Unfällen oder Schäden

 

Die eigentliche Problematik liegt häufig nicht in einer Strafe gegen das Kind, sondern in den möglichen Folgen für andere Beteiligte.

E-SCOOTER UNTER 14 JAHRE STRAFE ELTERN: KÖNNEN ELTERN HAFTEN?

Besonders häufig stellt sich die Frage, ob Eltern zur Verantwortung gezogen werden können.

Eine automatische Haftung gibt es nicht. Allerdings kann geprüft werden, ob Eltern die Fahrt ermöglicht oder bewusst geduldet haben.

Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn:

  • Eltern dem Kind ihren eigenen E-Scooter überlassen,
  • ein Leihroller über den Eltern-Account freigeschaltet wird,
  • die Nutzung bekannt war und nicht unterbunden wurde.

Kommt es zu einem Schaden, kann zusätzlich die Frage einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung aufgeworfen werden.

 

Ob Eltern tatsächlich haften, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

BESONDERS KRITISCH: DER UNFALL MIT DEM E-SCOOTER

Aus einer vermeintlich harmlosen Fahrt kann schnell ein ernsthafter Fall werden.

Vor allem dann, wenn ein Unfall passiert.

Mögliche Folgen sind:

  • Beschädigungen an Fahrzeugen
  • Sachschäden an Gebäuden oder Gegenständen
  • Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer
  • Schmerzensgeldforderungen
  • Streitigkeiten mit Versicherungen
  • Forderungen von E-Scooter-Anbietern

Bei Personenschäden können schnell erhebliche Kosten entstehen. Dann geht es nicht mehr nur um den E-Scooter selbst, sondern um Schadensersatzansprüche, Behandlungskosten oder langfristige Folgekosten.

 

Gerade in solchen Situationen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung.

E-SCOOTER MIETEN UNTER 18: EIN HÄUFIG ÜBERSEHENES RISIKO

Viele Jugendliche dürfen zwar ab 14 Jahren E-Scooter fahren. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sie auch einen Leihroller mieten dürfen.

Die meisten Verleihanbieter verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wer einen Leihroller über den Account einer anderen Person nutzt, verstößt häufig gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

E-SCOOTER MIETEN UNTER 18 STRAFE: WAS DROHT?

Besonders problematisch wird die Situation, wenn:

  • ein Kind unter 14 Jahren fährt,
  • ein Erwachsener den Roller freigeschaltet hat,
  • ein Unfall verursacht wird,
  • Schäden am Roller entstehen.

Dann können neben verkehrsrechtlichen Fragen auch vertragliche Ansprüche des Vermieters entstehen.

 

Außerdem können sich Probleme mit bestehenden Versicherungen ergeben.

POLIZEI ERWISCHT KIND AUF DEM E-SCOOTER: WAS SOLLTEN ELTERN TUN?

Viele Eltern reagieren verständlicherweise verunsichert, wenn sie von der Polizei kontaktiert werden.

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren.

Sinnvoll ist insbesondere:

  • keine vorschnellen Schuldeingeständnisse abzugeben,
  • behördliche Schreiben sorgfältig zu prüfen,
  • Unterlagen und Nachrichten zu sichern,
  • Forderungen von Versicherungen oder Vermietern nicht ungeprüft zu akzeptieren.

 

Gerade wenn ein Unfall passiert ist oder bereits Ansprüche geltend gemacht werden, sollte die rechtliche Situation zunächst vollständig geklärt werden.

KANN DER VORFALL SPÄTER BEIM FÜHRERSCHEIN EINE ROLLE SPIELEN?

Viele Eltern fragen sich, ob eine E-Scooter-Fahrt mit 12 oder 13 Jahren später Auswirkungen auf den Führerschein haben kann.

Eine einmalige Fahrt führt normalerweise nicht dazu, dass ein späterer Führerscheinerwerb scheitert.

Dennoch sollte das Thema nicht verharmlost werden.

Insbesondere bei:

  • wiederholten Verkehrsverstößen,
  • Alkohol- oder Drogendelikten,
  • gefährlichem Fahrverhalten,
  • schweren Unfällen

können Fragen der Fahreignung aufgeworfen werden.

 

Ob dies tatsächlich Auswirkungen hat, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

FAQ: E-SCOOTER UNTER 14 JAHRE STRAFE

DARF EIN 13-JÄHRIGER E-SCOOTER FAHREN?

Nein. Im öffentlichen Straßenverkehr gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

BEKOMMT EIN KIND UNTER 14 JAHREN EIN BUẞGELD?

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig. Die Fahrt bleibt dennoch unzulässig.

HAFTEN ELTERN AUTOMATISCH FÜR IHR KIND?

Nein. Eine Haftung hängt von den konkreten Umständen und möglichen Aufsichtspflichten ab.

WAS PASSIERT, WENN EIN LEIHROLLER ÜBER DEN ELTERN-ACCOUNT FREIGESCHALTET WIRD?

Dann können neben verkehrsrechtlichen Fragen auch Probleme mit dem Anbieter und dessen Nutzungsbedingungen entstehen.

WER ZAHLT BEI EINEM UNFALL?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt, möglichen Versicherungen und den beteiligten Personen ab.

KANN EINE SOLCHE FAHRT SPÄTER DEN FÜHRERSCHEIN GEFÄHRDEN?

 

Eine einzelne Fahrt führt normalerweise nicht zu Problemen. Schwere oder wiederholte Verstöße können jedoch anders bewertet werden.

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT OLIVER RABBAT BERÄT BEI E-SCOOTER-FÄLLEN

E-Scooter-Verstöße mit Kindern und Jugendlichen werden häufig unterschätzt. Kommt es zu einem Unfall oder erhalten Eltern Post von Polizei, Versicherung oder Vermieter, entstehen schnell komplexe rechtliche Fragen.

 

Rechtsanwalt Oliver Rabbat berät zu E-Scooter-Unfällen, Bußgeldverfahren, Haftungsfragen, Fahrerlaubnisrecht und möglichen Ansprüchen gegen Eltern oder andere Beteiligte.

MERKE: E-SCOOTER UNTER 14 JAHRE KÖNNEN RECHTLICHE FOLGEN HABEN

Kinder unter 14 Jahren dürfen im öffentlichen Straßenverkehr keinen E-Scooter fahren. Mehr zu den rechtlichen Folgen für Kinder und Eltern lesen Sie hier: E-Scooter unter 14 Jahre: Welche Strafe droht Kindern und Eltern? Zwar droht ihnen aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit regelmäßig keine strafrechtliche Verfolgung. Dennoch können Polizei, Versicherungen, Vermieter und andere Beteiligte den Vorfall zum Anlass nehmen, weitere Fragen zu prüfen.

 

Besonders kritisch wird die Situation bei Unfällen oder wenn Erwachsene die Nutzung ermöglicht haben. Deshalb sollten Eltern entsprechende Vorfälle ernst nehmen und rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.


Oliver Rabbat

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

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