Elena Müller, 34 Jahre alt und berufstätige Medizinal-Cannabis-Patientin, geriet nach einer Verkehrskontrolle ins Visier der Fahrerlaubnisbehörde. Trotz legaler ärztlicher Verordnung und stabiler Therapie wurden Zweifel an ihrer Fahreignung geäußert. Nach zusätzlichen Gutachten und anwaltlicher Unterstützung stellte ein Gericht klar, dass Medizinal-Cannabis allein keine automatische Fahruntauglichkeit bedeutet. Entscheidend bleibt immer die individuelle Fahreignung im Einzelfall.
Telemedizinische Cannabis-Rezepte sind rechtlich anerkannt, führen im Straßenverkehr jedoch oft zu Unsicherheiten. Wer ärztlich behandelt wird, muss seine Fahrtüchtigkeit nachweisen – sonst droht trotz gültiger Verordnung der Verlust der Fahrerlaubnis.