Elena Müller, 34 Jahre alt und berufstätige Medizinal-Cannabis-Patientin, geriet nach einer Verkehrskontrolle ins Visier der Fahrerlaubnisbehörde. Trotz legaler ärztlicher Verordnung und stabiler Therapie wurden Zweifel an ihrer Fahreignung geäußert. Nach zusätzlichen Gutachten und anwaltlicher Unterstützung stellte ein Gericht klar, dass Medizinal-Cannabis allein keine automatische Fahruntauglichkeit bedeutet. Entscheidend bleibt immer die individuelle Fahreignung im Einzelfall.
Ein Telemedizin-Rezept für Cannabis ist rechtlich wirksam, schützt bei einer Verkehrskontrolle aber nicht automatisch vor Maßnahmen. Entscheidend sind für Polizei und Fahrerlaubnisbehörden THC-Wert und tatsächliche Fahrtüchtigkeit, nicht die Art der ärztlichen Verordnung. Wer als Cannabis-Patient unterwegs ist, sollte sich daher nicht auf das Rezept verlassen, sondern rechtlich vorbereitet sein, da Fehlannahmen schnell den Führerschein gefährden können.